Deine Daten sind bei uns sicher!

Empfehlen und kassieren - unsere Empfehlungsprämie!

Bei uns kannst Du eine satte Empfehlungs­prämie abstauben!

Du bist mit baloop als Arbeitgeber zufrieden und möchtest auch andere in unser Team holen?

Mit der Empfehlungsprämie kannst Du für jede durch Dich geworbene Pflegefachkraft bis zu 1.200 Euro verdienen. Ab der fünften erfolgreichen Anstellung auf Deine Empfehlung hin, gibt es sogar bis zu 2.400 Euro.

So einfach geht's!

1

Empfehle uns weiter

Du kennst eine medizinische Fachkraft, die gut ins baloop-Team passen könnte? Empfehle uns als Arbeitgeber und ermutige sie zu einer Bewerbung bei uns.

2

Ab zum Vor­stellungs­gespräch

Deine empfohlene Person bekommt die Chance, sich bei uns vorzustellen und bestätigt bereits im Gespräch, dass sie von Dir angesprochen wurde.

3

Das Match passt

Die Pflegfachkraft unterschreibt ihren Vertrag bei baloop und reicht noch vor offiziellem Arbeitsantritt das ausgefüllte Empfehlungsformular ein.

4

Auszahlung der Prämie

Dein neuer Kollege startet bei uns und Du bekommst die Empfehlungsprämie von bis zu 1.200 Euro in zwölf Monatsraten zu deinem Gehalt ausgezahlt.

Teilnahmebedingungen und Auszahlungs­voraussetzungen für Mitarbeiter werben Mitarbeiter

(Stand April 2024)

Teilnahmevoraussetzungen für die Prämie

Teilnehmen können alle Mitarbeiter der baloop GmbH. Neue, empfohlene Mitarbeiter sind dabei Personen, die bisher in keinem Arbeitsverhältnis mit der baloop GmbH stehen und/oder gestanden haben und auch noch nicht als Bewerber um einen Arbeitsplatz bei der baloop GmbH registriert sind. Die Namen des Empfehlers und des Empfohlenen müssen der baloop GmbH vor Abschluss eines Arbeitsvertrages bekannt sein.

Auszahlungsvoraussetzung für die Prämie

  • Der Empfehler ist Mitarbeiter der baloop GmbH und zum Auszahlungszeitpunkt noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.
  • Der Empfohlene begründet mit der baloop GmbH ein Arbeitsverhältnis und tritt dies zum vereinbarten Arbeitsbeginn an.
  • Bei dem Empfohlenen handelt es sich um eine Person, die bisher noch nicht in einem Arbeitsverhältnis mit der baloop GmbH gestanden hat und sich auch noch nicht, unabhängig von der Empfehlung, um einen Arbeitsplatz bei der baloop GmbH beworben hat.
  • Der Name des Empfehlers und des Empfohlenen sind der baloop GmbH vor Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem Empfohlenen bekannt.
  • Die Empfehlungsbestätigung muss bei der baloop GmbH schriftlich vor dem Arbeitsbeginn des Empfohlenen, mit dem Namen des Empfehlers ausgefüllt und vom Empfohlenen unterschrieben, vorliegen.

Höhe der Prämie und Auszahlungsmodalitäten

  • Die Höhe der Prämie für einen empfohlenen Mitarbeiter in Vollzeit beträgt für den Empfehler bis zu 1.200 € brutto, ab dem 5. geworbenen Kollegen beträgt die Prämie bis zu 2.400 € brutto. Dies sind Maximalbeträge für examinierte Pflegefachkräfte in Vollzeitanstellung (151,67 Stunden im Monat). Eine Anstellung in Teilzeit mindert die Prämie quotal.
  • Die Auszahlung der Prämie erfolgt in zwölf Monatsraten zu je einem Zwölftel des jeweils geltenden Maximalbetrages. Die Monatsraten der Prämie werden ab dem 5. geworbenen Kollegen verdoppelt.
  • Beispielrechnung: Bei einer Vollzeitanstellung einer examinierten Fachkraft sind dies 100 € brutto monatlich, ab dem 5. geworbenen Kollegen sind dies 200 € brutto monatlich bei einer Anstellung in Vollzeit.
  • Die Prämie ist Lohnbestandteil des Empfehlers.
  • Die Prämie wird lediglich für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit des Empfohlenen gezahlt. Endet das Arbeitsverhältnis zwischen der baloop GmbH und dem Empfohlenen vor Ablauf der zwölf Monate bzw. vor Auszahlung der gesamten Prämie, erhält der Empfehler keine weiteren monatlichen Prämien über das Ende des Arbeitsverhältnisses des Empfohlenen hinaus.
  • Scheidet der Empfehler aus dem Arbeitsverhältnis mit der baloop GmbH aus, während das Arbeitsverhältnis mit dem Empfohlenen fortbesteht, erhält der Empfehler keine weiteren monatlichen Prämien über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.
  • Die Auszahlung der Prämie erfolgt mit der ersten Lohnabrechnung nach Arbeitsbeginn des Empfohlenen.

Ausschluss von der Empfehlungsaktion

  • Unzumutbare Belästigung, d. h. unter anderem Telefon-, Fax- oder E-Mailwerbung ohne vorherige Zustimmung des Empfohlenen.
  • Bewusste systematische Ausnutzung privater Beziehungen in unsachlicher oder unangemessener Weise zu Werbezwecken.
  • Irreführung, d. h. unter anderem das Tätigen von falschen Versprechungen, das Verbreiten von falschen Tatsachen oder das Verschweigen von wichtigen Informationen bei Empfehlungen.
  • Verdeckte Freundschaftswerbung, d. h. unter anderem, wenn der Empfehler Adressen von Dritten ohne deren Einverständnis an die baloop GmbH weitergibt.

Sonstiges

Wird der Empfohlene von verschiedenen Mitarbeitern empfohlen, wird die zeitlich zuerst eingegangene schriftliche Empfehlungsbestätigung berücksichtigt und diesem Mitarbeiter die Prämie bezahlt. Die baloop GmbH ist nicht verpflichtet, mit einem Empfohlenen ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Die baloop GmbH behält sich die alleinige Entscheidung über die Einstellung eines Kandidaten vor. Die Aktion ist bis auf Widerruf gültig.

 

Personen- und Funktionsbezeichnungen auf der gesamten baloop.de stehen für alle Geschlechter gleichermaßen.​